Gericht verneint Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Unternehmen, das den „kleinen Tiger“ ausbeutet

Das Bundeslandgericht der 2. Region wird noch über eine Berufung in dem Fall entscheiden
Von CartaCapital 19.05.2025 15h48 | Aktualisiert vor 2 Stunden


Richterin Priscila Basilio Minikoski Aldinucci vom 7. Arbeitsgericht der Ostzone von São Paulo lehnte einen Antrag auf Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses zwischen einer Kassiererin und einem Unternehmen ab, das sich als Teil der Lebensmittelindustrie ausgibt.
Die Ablehnung erfolgte, weil das Unternehmen der Entscheidung zufolge Bingo-Aktivitäten und andere Glücksspiele wie „Tigrinho“ anbot.
Aldinucci erwähnte das brasilianische Strafgesetzbuch.
„In Anbetracht dessen, dass der Kläger die Tätigkeit eines Kassierers ausübte, die für die Kerntätigkeit des Beklagten wesentlich ist, das war illegal bin ich der Ansicht, dass der Arbeitsvertrag zwischen den Parteien aufgrund der Rechtswidrigkeit seines Vertragsgegenstands nichtig ist.“
Das Bundeslandesgericht 2. Bezirk wird noch über eine Berufung in dem Fall entscheiden.

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